Landkreisorgane im Landkreis Erding
Selbstverwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag, der Kreisausschuss, die weiteren Ausschüsse und der Landrat.
Der Kreistag verwaltet den Landkreis, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse zuständig sind. Das bedeutet, dass der Kreistag als Vertretung der Kreisbürger in allen wichtigen Angelegenheiten entscheidet und die Verwaltung kontrolliert.
Laut Landkreisordnung sind in jedem Landkreis der Kreisausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Darüber hinaus kann der Kreistag im Bedarfsfall weitere Ausschüsse einrichten.
Ein Ausschuss besonderer Art ist der Jugendhilfeausschuss, der aufgrund sondergesetzlicher Bestimmungen zu bilden und dem Jugendamt zuzurechnen ist.
Der Landrat ist Vorsitzender im Kreistag und den Ausschüssen sowie Leiter des Landratsamtes.
Weitere Informationen zum Staatsaufbau Bayerns und über die Bayerische Politik enthält die Homepage der Bayerischen Staatskanzlei.
(Jugendseite vom Landtag: http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/493.htm)